Ein ungewöhnliches Urteil hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf gefällt. Bei einem Verkehrsunfall war eine Harley Davidson Electra-Glide beschädtigt worden und musste in die Werkstatt. Wegen eines fehlenden Ersatzteils stand sie dort 78 Tage. Der geschädigte Motorradfahrer verlangte für diese Zeit eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 66 Euro pro Tag – insgesamt 5148 Euro.
Das lehnte die gegnerische Versicherung ab, stand dem Geschädigten doch ein Auto zur Verfügung, mit dem seine Mobilität gewährleistet war. Obwohl gängige Rechtsprechung, legte der Harley-Fahrer gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berufung ein und fand in der nächsten Instanz einen Richter, der offensichtlich nachvollziehen konnte, dass Motorradfahren mehr ist, als reine motorisierte Fortbewegung.
Zwar sei unstrittig, dass der Kläger in der Zeit der Reparatur sein Auto hätte nutzen können, doch könne eine Harley nicht durch einen PKW ersetzt werden. Das Fahrgefühl sei völlig anders, zudem müsse der spezifische Gebrauchsvorteil berücksichtigt werden, der sich durch die Nutzung eines besonders hochwertigen, luxuriösen Motorrades ergebe, befanden die Richter.
Da sich die beiden „Nutzungswerte“ nicht entsprechen, stünde dem Harleyfahrer die von ihm geforderte Nutzungsausfallentschädigung grundsätzlich zu. Der Anspruch wurde gleichwohl um ein Drittel gekürzt, da in dem in Frage stehenden Zeitraum das Wetter an 26 Tagen so schlecht war, dass von einer Motorradfahrt nicht ausgegangen werden könne.
Wichtig zu wissen: Das OLG hat in seinem Urteil darauf abgestellt, dass eine Harley etwas besonderes sei. Fahrer „normaler“ Motorräder werden wahrscheinlich auch künftig leer ausgehen, steht neben der eigenen Maschine noch ein Auto zur Fortbewegung zu Verfügung. Aber immerhin lässt das Urteil aufmerken.
Ausführliche Infos dazu findest Du unter anderem auf der Homepage der Rechtsanwälte Blechschmidt & Kümmerle, der wir die Entscheidung entnommen haben: http://www.mitfugundrecht.de/index.php?itemid=1031
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Veröffentlicht unter Recht & Verkehr