Monatsarchiv: Mai 2009

Manchmal lohnt es sich, Harley zu fahren

Ein ungewöhnliches Urteil hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf gefällt. Bei einem Verkehrsunfall war eine Harley Davidson Electra-Glide beschädtigt worden und musste in die Werkstatt. Wegen eines fehlenden Ersatzteils stand sie dort 78 Tage. Der geschädigte Motorradfahrer verlangte für diese Zeit eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 66 Euro pro Tag – insgesamt 5148 Euro.

Das lehnte die gegnerische Versicherung ab, stand dem Geschädigten doch ein Auto zur Verfügung, mit dem seine Mobilität gewährleistet war. Obwohl gängige Rechtsprechung, legte der Harley-Fahrer gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berufung ein und fand in der nächsten Instanz einen Richter, der offensichtlich nachvollziehen konnte, dass Motorradfahren mehr ist, als reine motorisierte Fortbewegung.

Zwar sei unstrittig, dass der Kläger in der Zeit der Reparatur sein Auto hätte nutzen können, doch könne eine Harley nicht durch einen PKW ersetzt werden. Das Fahrgefühl sei völlig anders, zudem müsse der spezifische Gebrauchsvorteil berücksichtigt werden, der sich durch die Nutzung eines besonders hochwertigen, luxuriösen Motorrades ergebe, befanden die Richter.

Da sich die beiden „Nutzungswerte“ nicht entsprechen, stünde dem Harleyfahrer die von ihm geforderte Nutzungsausfallentschädigung grundsätzlich zu. Der Anspruch wurde gleichwohl um ein Drittel gekürzt, da in dem in Frage stehenden Zeitraum das Wetter an 26 Tagen so schlecht war, dass von einer Motorradfahrt nicht ausgegangen werden könne.

Wichtig zu wissen: Das OLG hat in seinem Urteil darauf abgestellt, dass eine Harley etwas besonderes sei. Fahrer „normaler“ Motorräder werden wahrscheinlich auch künftig leer ausgehen, steht neben der eigenen Maschine noch ein Auto zur Fortbewegung zu Verfügung. Aber immerhin lässt das Urteil aufmerken.

Ausführliche Infos dazu findest Du unter anderem auf der Homepage der Rechtsanwälte Blechschmidt & Kümmerle, der wir die Entscheidung entnommen haben: http://www.mitfugundrecht.de/index.php?itemid=1031

Nur noch ein Platz frei bei der Reise nach Masuren

Auch bei unserer abenteuerlichen Reise nach Masuren und Kaliningrad wird es nun langsam eng. Gestern kamen noch zwei Anmeldungen rein, damit sind (vorerst) fast alle Kapazitäten erschöpft.

Bei der Tour an die Masurischen Seen – die Anfang August stattfindet – können wir im Augenblick noch einen Platz im halben Doppelzimmer anbieten; die Reise nach Kaliningrad ist (leider) schon ausgebucht. Bei Interesse würden wir gleichwohl eine Anmeldung empfehlen: Nur dann hast Du die Chance nachzurücken, wenn einer der Teilnehmer (aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen) plötzlich absagen muss. Und das kommt gelegentlich schon mal vor.

Mehr geht leider nicht

Anfangs waren wir ja ein wenig in Sorge. Die Tour in die Ardennen hatten wir beim Nachtreffen in Bad Breisig noch nicht im Programm. Doch nachdem sich die Reise nach Mallorca nicht realisieren ließ, wollten wir zumindest Ersatz anbieten. Also: das erste lange Wochenende im Mai rausgesucht und nach einem attraktiven Ziel geschaut.

Die Ardennen bieten sich für ein verlängertes Wochenende geradezu an: Nicht so weit weit, wenig los, attraktive Ziele, vor allem aber schöne, kleine, kurvenreiche Straßen. Schnell waren denn auch die ersten zehn Plätze vergeben, dann ließ das Interesse scheinbar nach. Doch es war, wie es (eigentlich) immer ist: Kurz vor dem Reisetermin kommen fast täglich neue Anmeldungen, so dass wir jetzt schon (wieder) eine Warteliste führen müssen.

Alternativ können wir eine schöne Tour in den Bayerischen Wald anbieten, die wir vom 6. bis 10. Juni 2009 im Programm haben. Hier gibt es derzeit noch fünf freie Plätze. Bei Interesse empfehlen wir, sich schnell anzumelden …

Nähere Infos gibt es am einfachsten per Mail unter kurvenfieber@mac.com oder nach einem Klick auf diesen Kurzlink: http://www.firsturl.de/W82yLJe

Drohen bald Probleme beim GPS?

Haben wir ab 2010 ein Problem mit der Satelliten-Navigation während unserer Touren? Nach einer Meldung von „Spiegel-online“ könnten die Leistungen der auch am Motorrad mittlerweile weit verbreiteten GPS-Geräte schon im nächsten Jahr eingeschränkt sein.

Hintergrund sind Warnungen des US-Rechnungshofes, der darauf aufmerksam macht, dass alte Satelliten, die nicht wie geplant ausgetauscht wurden, bald schon ausfallen könnten. Aufgrund von Verzögerung bei der Entwicklung sowie einer Überschreitung des Budgets um rund 870 Millionen Dollar sei der geplante Austausch ins Stocken geraten.

Um fehlerfrei funktionieren zu können braucht das GPS-System eine Mindestkonfiguration von 24 aktiven GPS-Orbitern im All. Derzeit kreisen 31 Satelliten um die Erde. Für die Navigation selbst ist der Kontakt zu mindestens vier Satelliten notwendig; die Berechnung von Routen ist umso genauer, je mehr Satelliten dafür herangezogen werden können.

Bei einer GPS-Konfiguration von 24 Satelliten stehen für die Navigation vor Ort, in gut 40 Prozent aller Fälle, acht Satelliten gleichzeitig zur Verfügung. Fallen zwei der 24 Orbiter aus, sinkt diese Quote schon auf unter 30 Prozent. In der Stadt oder im Gebirge, wo Teile des Himmels verdeckt sind, sind häufig schon jetzt nur die vier zur Navigation unbedingt erforderlichen Satelliten „sichtbar“ – manchmal auch weniger.

Sollte es beim dem von den US-Miliärs betriebenen GPS-System tatsächlich zu Beeinträchtigungen kommen, könnten eventuell Signale anderer Navigationssysteme mitbenutzt werden. Das russische System „Glonass“ soll kurz vor der Einführung stehen; „Galileo“, Europas Antwort auf GPS, verzögert sich hingegen weiterhin. Allerdings müssen GPS-Geräte die Signale der beiden Konkurrenten „verstehen“ können.

Im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hält man es für sehr unwahrscheinlich, dass die Zahl der verfügbaren GPS-Satelliten tatsächlich auf unter 24 sinkt. So lange dem so ist, kann der heutige Standard gehalten werden. Also doch kein Anlass zur Sorge?

Quelle: http://www.spiegel.de/wissenschaft/weltall/0,1518,624009,00.html

US-Bericht „GPS – Significant Challenges in Sustaining and Upgrading Widely Used Capabilities“, Link: http://www.gao.gov/products/GAO-09-670T

Automatischer Garagentoröffner

Einfach genial, da hätten wir auch schon längst drauf kommen können! Es ist doch wirklich lästig, wenn man von einer Motorradtour nach Hause kommt und die Maschine in die Garage stellen möchte: Motor aus, absteigen, aufbocken, Handschuhe ausziehen, Schlüssel suchen, Tor aufschließen und hochschieben, wieder aufs Motorrad setzen und in die Garage fahren.

Ein BWM-Fahrer aus England hatte jetzt eine tolle Idee, wie sich dieses Problem ganz einfach lösen lässt. Bitte auf den nachfolgenden Link klicken:

http://www.collegehumor.com/video:1910627

Super Idee, oder? Ich habe nur noch nicht herausgefunden, wo man den Garagentoröffner bestellen kann …

Glück gehabt – wieder einmal

Anfangs hatte es gar nicht gut ausgesehen. Doch dann trat das für Freitag angekündigte Tief schon Donnerstagnacht seinen Weg nach Deutschland an, so dass uns Regenschauer nur noch des morgens erschreckten.

Am späten Freitagnachmittag konnten wir ein schon draußen, auf der Terrasse des Hotels „Gut Hühnerhof“, Kuchen essen und uns so für die „Stapazen“ des fünfstündigen Kompakt-Trainings auf der SHT-Anlage in Gründau stärken.

Intensiv wurden unter anderem Bremsen, Ausweichen und Fahren am Lenkanschlag geübt – bei strahlendem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen. Wer hätte das des morgens noch gedacht?

Ein tolles Abendessen und das eine oder andere kühle Bier hatten wir uns da redlich verdient. Es war schon Mitternacht, als sich die Meisten (endlich) auf in Richtung Bett machten, wollten wir doch am Samstagmorgen noch gemeinsam eine Runde Motorrad fahren.

Kurz nach 9 Uhr ging es los: Zunächst zum Hoherodskopf, mit 748 Metern die höchste Erhebung im Vogelsberg. Frisch war´s hier oben, trotz Sonnenschein. Vor allem aber trocken! Ein dampfender Kaffee weckte da bei so manchem die etwas eingefrorenen Lebensgeister.

Die Mittagspause legten wir auf Burg Gleiberg ein, wo leckerer Flammkuchen und eine herrliche Aussicht auf das Lahntal auf uns wartete. Letzte Station unserer kurvenreichen Tagestour war das Gelbbachtal bei Montabauer, das uns an diesem Samstagnachmittag ganz allein gehörte!

Zur Belohnung gab es im Landhotel Treis noch ein schönes Stück Erdbeerkuchen; dann trat jeder für sich oder in kleinen Gruppen die Heimreise an. Wieder einmal ging ein herrliches Wochenende viel zu schnell zu Ende. Aber in gut zehn Tagen geht es ja für ein verlängertes Wochenende in die Ardennen. Mal sehen, was wir da so erleben werden …

Regenschauer

Ob sich das Regentief wohl bis zum Nachmittag verzieht? Nach mehr als einer Woche Sonnenschein muss doch nicht ausgerechnet heute der Himmel seine Schleusen öffnen!

Um 15 Uhr starten wir mit einem Sicherheitstraining für Tourteilnehmer in die neue Saison. Das aktuelle Regenradar lässt zumindest hoffen. Wir sind – wie immer – optimistisch; ganz so schlimm wie angekündigt wird es (hoffentlich) nicht werden. Zumindest am Samstag, wenn wir zur Tagestour Richtung Lahn aufbrechen, soll die Sonne wieder scheinen.

Rückblick auf die Endurowanderung in der Wallonie

Seit heute stehen endlich auch die „Ersten Impressionen“ unserer Endurowanderung in der Wallonie auf der Homepage. Michael hat ein paar schöne Fotos gemacht, die zeigen, welche „Herausforderungen“ von den Teilnehmern bewältigt werden mussten. Spaß gemacht hat es (wieder) einmal allen, so dass wir fürs nächste Jahr schon neue Abenteuer planen.

Zu den ersten Impressionen – mit einem kleinen Bericht und vielen Bildern – kommst Du über den Link „Kurz notiert und immer schnell informiert“ auf der Startseite unserer Homepage http://web.mac.com/kurvenfieber/ oder über diesen Kurzlink: http://tinyurl.com/chnupk

Viele Formalitäten

Heute haben wir die Teilnehmer unserer abenteuerlichen Reise nach Kaliningrad darüber informiert, welche Unterlagen für die Beantragung eines Visums nötig sind:

Ein „biometrisches“ Passbild (kein Computerausdruck), im Format 3×4 Zentimeter, ein ausgefülltes Versicherungskartenformular sowie die Bestätigung, dass eine Auslandskrankenversicherung besteht, wobei nicht jede Versicherung akzeptiert wird.

Das Antragsformular fürs Visa muss mit der Schreibmaschine ausgefüllt werden. Wichtig ist darauf zu achten, dass die Randabstände links und rechts an der Seite nicht mehr als jeweils 8 Millimeter betragen. Und: die Unterschrift auf dem Visa-Antragsformular muss identisch sein mit der im Reisepass. Der muss im Übrigen noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Für die Einreise nach Kaliningrad selbst benötigen wir eine grüne Versicherungskarte, deren Gültigkeit sich speziell auf Russland erstreckt und einen internationalen Führerschein. Wer den nicht hat, muss seinen Führerschein ins russische übersetzen lassen.

An der Grenze müssen wir dann noch eine Zolleinfuhrerklärung ausfüllen, ohne die dürfen unsere Motorräder bei der Ausreise Russland nicht verlassen. Ist ja logisch: was offiziell nicht eingeführt wurde, kann auch nicht ausgeführt werden. Mal sehen, ob das alles so hinhaut.

Schieben und Parken erlaubt

Ein interessantes Urteil hat das OLG Karlsruhe gefällt. Demnach ist es Motorradfahrern erlaubt, ihre Maschine in eine Straße zu schieben, die von Kraftfahrzeugen nicht „befahren“ werden darf. Gemeinhin werden solche Bereiche mit einem Schild „roter Kreis auf weißem Grund“ (Schild 250) gekennzeichnet. Im vorliegenden Fall waren auf dem Schild auch die Symbole Motorrad und Auto zu sehen (Schild 260). Zudem dürfen Motorräder in einem solchen Bereich auch ungestraft parken.

Schieben und Parken erlaubt

Schieben und Parken erlaubt

Nach Auffassung der Richter habe der „Verordnungsgeber“ schon bei dem Schild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Schild 250 / roter Kreis auf weißem Grund) dargelegt, dass nur das Befahren, nicht aber das Schieben verboten sei. Insofern habe diese Einschränkung auch für das Schild 260 zu gelten, das nur eine „nähere Aufschlüsselung und Spezifizierung des allgemeinen Verbotszeichen“ deutlich mache.

Ob in einem solchen Bereich nicht geparkt werden darf, ist nach Einschätzung des OLG unklar. Um das Parken zu verbieten, gebe es spezielle Schilder. Insofern könne aus dem Verbot des Befahrens nicht automatisch geschlossen werden, dass auch nicht geparkt werden darf. Da entsprechende Schilder fehlten, sei das Parken erlaubt.

Vor diesem Hintergrund sprach das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Motorradfahrer vom Vorwurf des „fahrlässigen ordnungswidrigen Verhaltens im Straßenverkehr“ frei. Der Amtsgericht hatte den Mann deswegen zu einer Geldbuße von 15 Euro verurteilt.

Der Betroffene hatte seine Maschine direkt am Ufer eines Badesees abgestellt, obwohl der Bereich durch das Verkehrszeichen 260 gesperrt werden war. Vor Gericht hatte er argumentiert, sein Motorrad ab dem Verbotsschild geschoben zu haben. Das OLG sah darin kein ordnungswidriges Handeln.

(Quelle: Homepage der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, Verweis über meinen Twitter-Account: http://twitter.com/kurvenfieber, dort den Eintrag RT @jurablogs: suchen. Oder Kurzlink: http://bit.ly/NgjKf)